Eisenstadt, 6. März 2010 – Das Pflegegeld – eine österreichische Satire
Und es gibt ihn doch noch, einen vernünftigen, gut durchdachten politischen Vorschlag. Sozialminister Rudolf Hundstorfer möchte zukünftig neben den Ärzten auch das Pflegepersonal für die Einstufung zum Pflegegeld heranziehen. Dem vorausgegangen war heftige Kritik des Rechnungshofes über die umfangreiche Bürokratie, endlose lange Wartezeit und die Qualität der ärztlichen Gutachen, die widerum die Basis für die Einstufung bilden. Sofort warnte die Ärztekammer vor einem Qualitätsverlust bei der Begutachtung von Pfleglingen.
Wer die Situation in Österreich genauer kennt, kann eine solche Aussage nur als verspäteten Faschingsscherz betrachten. Neben dem Kompetenzdschungel hat der Pflegebedürftige in Österreich vor allem mit einer oftmals nicht nachvollziebaren Pflegegeldeinstufung der Ärzte zu kämpfen.
Ein Erfahrungsbericht:
Ist der Antrag endlich bei der richtigen Stelle eingelangt, wird der Antragsteller darüber informiert, dass ein Arzt Notwendigkeit und Höhe prüfen wird. Hat der Pflegebedürftige Glück, dann trifft das Schreiben noch vor dem Besuch des Arztes ein und seine Angehörigen können als Vertrauenspersonen anwesend sein. Selbstverständlich ist eine genaue Terminplanung seitens der Ärzte nicht möglich, der Zeitraum der möglichen Visite erstreckt sich auf bis zu 10 Stunden.
Da heisst es einfach warten, bis der Arzt kommt. Das Gutachten wird auf Basis einiger Standardfragen erstellt und stellt eine Momentaufnahme des Gesundheitszustandes des Patienten dar. Erstaunlicherweise deckt sich der festgestellte Pflegebedarf punktgenau mit den gesetzlichen Richtwerten und weicht davon keinen Millimeter ab. Einige Wochen später trifft der schriftliche Bescheid ein. Bei Ablehnung des Antrages kann der Antragsteller zwar dagegen klagen, defacto tritt aber eine Wartefrist von einem Jahr ein. Bis dahin besteht keine Möglichkeit eine Änderung des Pflegegeldes zu erreichen.
Ein neuer Weg?
Pflegeorganisationen kritisieren zurecht, dass die Meinung und Erfahrung des Pflegepersonal, das den Patienten tagtäglich betreut, nicht bei der Einstufung berücksichtigt wird. Pflegeorganisationen sind gesetzlich dazu verpflichtet eine genaue inhaltliche und zeitliche Dokumentation zu führen. Diese Pflegedokumentation entwirft ein exaktes Bild über Krankheit und Krankheitsverlauf der Patienten. Wer sonst also könnte besser Auskunft darüber geben welche Pflegegeldstufe angemessen wäre?
Eine Reform der gesetzlichen Bestimmungen könnte das grundsätzlich hervorragende Instrument Pflegegeld, treffsicherer gestalten und die derzeitige überbordende Bürokratie vereinfachen. Bleibt zu hoffen, dass der Sozialminister seinen Vorschlag durchbringt.
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