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Ein Gericht in Deutschland hat einen Lottogewinn in Höhe von Euro 500,- als Einkommen anerkannt und damit bestätigt, dass dieses Einkommen für die Berechnung des Arbeitslosenbezuges angerechnet wird. Die Anrechnung der Ausgaben allerdings (Kauf des Loses) wurde nicht zugelassen, da in Deutschland dazu bisher keine Rechtssprechung vorliegt!!!
Was auf den ersten Blick unglaublich erscheint könnte weitreichende Wirkungen haben.
Im Hinblick auf Steuergerechtigkeit (wer Einnahmen versteuert, muss auch Ausgaben absetzen können) kommen auf die staatlichen Glücksspielmonopolbetriebe goldene Zeiten zu. Egal ob Poker, Roulette, Lotto oder Blackjack, wenn die Glücksspieler in diesem Lande beginnen ihre Ausgaben von der Steuer abzusetzen und gleichzeitig ihre Gewinne versteuern trifft den Finanzminister voraussichtlich der Schlag.
Rund € 13,5 Mrd. geben Herr und Frau Österreicher derzeit jährlich für Glücksspiele aus. (Quelle: Studie von Kreutzer, Fischer und Partner). Dem gegenüber stehen rund € 25 Mrd. Einnahmen aus der Lohnsteuer. Mit anderen Worten: jeder Österreicher kann fast doppelt so viel wie bisher ausgeben und lässt sich das Ganze auch noch vom Staat finanzieren. Da muss doch früher oder später eine Lottogewinn dabei herausschauen, das wäre doch gelacht. Goldene Zeiten also für Spieler und Casinobetreiben und die Casinos Austria sind ihre Sorgen los.
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