© Oliver Haja / PIXELIO
Und wieder reiten die Gesetzeshüter. Am 14.Jänner 2010 verhandelt der EuGH über eine Anfrage des Landesgerichtes Linz zum Thema österreichisches Glücksspielgesetz. Worum geht es dabei? Ein Unternehmer aus Linz, der ein privates Casino für Poker Spiele betreibt wurde wegen unerlaubtem Glücksspiel zu einer Geldstrafe von Euro 1.500,- verurteilt. Der Unternehmer legte Berufung ein und argumentierte, dass das österreichische Glücksspielgesetz gegen EU-Recht verstoße.
Das Landesgericht ersucht nun den EuGH um Beantwortung von drei Fragen die sich aus folgenden Bestimmungen des österreichischen Glücksspielgesetzes und ihre Auslegung ergeben:
- Glücksspiel darf nur von österreichischen Aktiengesellschaften in Spielbanken angeboten werden.
- Konzessionen für Spielbanken und Glücksspiele werden ausschließlich an österreichische Anbieter für die Dauer von 15 Jahren vergeben.
- Das Glücksspielmonopol für bestimmte Glücksspiele hält der Staat Österreich, eine schlüssige Politik zur Beschränkung des Glücksspiels fehlt jedoch, da Glücksspiele des staatlichen Monopolbetriebes offensiv in Medien beworben werden.
Aus den Fragestellungen des österreichischen Gerichtes ergibt sich, dass dieses die Spielbankenausschreibung nicht für Europa konform hält. Sollte sich der EuGH dieser Rechtsauffassung anschließen herrscht für die Casinos Austria Alarmstufe Rot. Die bestehenden Konzessionen laufen 2012, bzw. 2015 aus, ein EuGH Urteil könnte hier sofort Handlungsbedarf herstellen.
Dann wäre mit einer europaweiten Ausschreibung zu rechnen, der bisherige Monopolist Casinos Austria müsste mit den Top Anbietern in Europa in Konkurrenz treten. Der Ausgang dieses Duells ist höchst ungewiss, schließlich werden beispielsweise Bwin durchaus Appetit auf die Konzessionen nachgesagt. Für Spannung ist also gesorgt.
Photo powered by: PIXELIO
Ähnliche Artikel:



